- Freisetzungsversuch
- Freisetzungsversuch,Freilandversuch, das genehmigungspflichtige Aussetzen gentechnisch veränderter Organismen. Der erste Freisetzungsversuch in Deutschland wurde 1990 gestartet und diente der Untersuchung springender Gene. In einem großen, 1994 genehmigten Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Mais- und Rapspflanzen wurde die biologische Wirkung eines Gens, das den Pflanzen Resistenz gegen ein Herbizid verleiht, untersucht. Im Jahr 2000 liefen ähnliche Versuche, vor allem mit Zuckerrüben, Mais, Kartoffeln oder Raps in rd. 130 Projekten auf insgesamt mehr als 1 000, meist sehr kIeinen Feldern. Das Genehmigungsverfahren für Freisetzungsversuche wurde 1993 durch eine Novellierung des Gentechnikgesetzes dahingehend vereinfacht, dass die bis dahin vorgeschriebene öffentliche Erörterung der Einwände gegen einen geplanten Freisetzungsversuch abgeschafft wurde. Freisetzungsversuche stoßen in Deutschland auf starken Widerstand seitens der Bevölkerung. Die Gegner von Freisetzungsversuchen kritisieren v. a., dass nicht abschätzbar ist, welche Gefahren von gentechnisch veränderten Organismen ausgehen können: Z. B. könnten transgene Pflanzen nach Verwilderung durch Zurückdrängen anderer Pflanzen das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören; durch Veränderung des Stoffwechsels könnten sie für Mensch und Tier unverträgliche Stoffe produzieren; die veränderte Erbinformation könnte auf verwandte Wildpflanzen übergehen und z. B. die Entwicklung neuer Herbizide notwendig machen; die Abhängigkeit der Landwirte von den Chemiekonzernen wachse, da diese sowohl giftresistentes Saatgut als auch Herbizide verkaufen. (Markergene)Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:Gentechnik: Anwendung in Landwirtschaft und Ernährung
Universal-Lexikon. 2012.